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Wie Lange Darf Man Ohne Parkschein Parken

Bußgeldkatalog: Parken ohne gültigen Parkschein

Tatbestand Bußgeld in € Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt 35
… und jemanden dabei behindert 55
… und parkten dort länger als eine Stunde 55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt 55
… und jemanden dabei behindert 70 1
… und parkten dort länger als eine Stunde 70 1
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 80 1
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben 80 1
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben 100 1
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert 100 1
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt 55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert 100 1
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt 25
… und jemanden dabei behindert 25
… und parkten dort länger als 15 Minuten 30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben 35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt 55
… und jemanden dabei behindert 80 1
... und jemanden dabei gefährdet 90 1
... und dabei einen Unfall verursacht 110 1
… und parkten dort länger als 15 Minuten 85 1
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben 90 1
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... um 30 Minuten 20
... um eine Stunde 25
... um zwei Stunden 30
... um drei Stunden 35
... um mehr als drei Stunden 40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 55
Sie haben nicht platzsparend geparkt 10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen 10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt 55
… und jemanden dabei behindert 70
… und parkten dort länger als 3 Stunden 70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt 20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt 25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt 30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt 20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt 55
... und jemanden dabei behindert 70 1
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt 70 1
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist 25
... und jemanden dabei behindert 40
… und parkten dort länger als eine Stunde 40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt 55
... und jemanden dabei behindert 70
... und jemanden dabei gefährdet 80
... und dabei einen Unfall verursacht 100
… und parkten dort länger als 3 Stunden 70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben 80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben 100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt 55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt 55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet 40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht 50
Hier finden Sie den alten Bußgeldkatalog zu Park- und Halteverstößen, der bis zum 08.11.2021 galt.

Bußgelder bis zum 08.11.2021

Tatbestand Bußgeld in € Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten 10
… und jemanden dabei behindert 15
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, geparkt 15
… und jemanden dabei behindert 25
… und parkten dort länger als eine Stunde 25
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 35
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert 60 1
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten 10
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt 35
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert 65 1
Sie haben in zweiter Reihe gehalten 15
… und jemanden dabei behindert 20
Sie haben in zweiter Reihe geparkt 20
… und jemanden dabei behindert 25
… und parkten dort länger als 15 Minuten 30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben 35
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt 25
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben im 5-Meter-Bereich von einer Kreuzung oder Einmündung, vor einer Grundstücksein- oder -ausfahrt, im Bereich einer Haltestelle oder eines Taxistandes, vor oder hinter einem Andreaskreuz oder über einem Schachtdeckel geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35
Sie haben nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen 10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt 30
… und jemanden dabei behindert 35
… und parkten dort länger als 3 Stunden 35
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt 20
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet 20
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht 25
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten oder geparkt 20
Welche Konsequenzen Halte- und Parkverstöße seit dem 09.11.2021 nach sich ziehen, erfahren Sie hier.
Auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz benötigen Sie einen Parkschein.
Auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz benötigen Sie einen Parkschein.

Besonders in Großstädten kann die tägliche Parkplatzsuche zur Tortur werden. Die Stellflächen am Straßenrand sind kilometerweit zugeparkt und die wenigen Lücken dazwischen gehören zu Einfahrten oder unterliegen einem Parkverbot. Dann bleibt oft nur der kostenpflichtige Parkplatz, um das Auto abzustellen.

Um bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass die Parkgebühr auch tatsächlich bezahlt wurde, erhalten Autofahrer üblicherweise eine Quittung, die sie gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegen müssen: den allseits bekannten Parkschein. Wir verraten Ihnen, was es mit diesem unscheinbaren Zettelchen auf sich hat.

Wann benötige ich einen Parkschein?

Ein Parkschein ist immer dann nötig, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einer gebührenpflichtigen Parkfläche parken. Wenn Sie dagegen nur auf dem Parkplatz halten, müssen Sie in der Regel kein Ticket lösen.

Eine Parkgebühr kann sowohl auf einem öffentlichen als auch einem Privatparkplatz fällig sein. Auf welchen Plätzen dies der Fall ist, können Sie daran erkennen, dass das „Parken nur mit Parkschein" durch ein Schild angezeigt wird.

Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz befinden sich üblicherweise ein oder mehrere Automaten, an dem Autofahrer die Parkscheine kaufen können. Dazu wählen sie die beabsichtigte Parkdauer aus, bezahlen die dafür verlangte Gebühr und erhalten dann vom Automaten die Quittung in Papierform – den Parkschein. Dieser ist gut sichtbar ins Auto zu legen, damit bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei oder das Ordnungsamt der Beamte den Nachweis sehen kann, dass die Parkgebühr bezahlt wurde.

Die Parkschein-Preise können übrigens von jedem Parkplatzbetreiber – sei es die Stadt oder ein Unternehmen – selbst festgelegt werden und deshalb stark variieren.

Tipp: Da nicht bei allem Parkscheinautomaten eine Zahlung per Geldkarte oder mit Scheinen möglich ist, empfiehlt es sich, immer ein paar Münzen im Auto zu haben, um evtl. einen Parkschein bezahlen zu können.

Parkschein per App oder SMS: Wie funktioniert der Parkschein auf dem Handy?

Mit einem Smartphone können Sie in manchen Städten auch einen Online-Parkschein nutzen.
Mit einem Smartphone können Sie in manchen Städten auch einen Online-Parkschein nutzen.

Mitunter geht es aber auch ganz ohne Bargeld, denn vielerorts kann inzwischen auch das Handy als Parkschein genutzt werden. Dies ist vor allem in größeren Städten in Deutschland möglich. Verschiedene Anbieter stellen zu diesem Zweck Apps zur Verfügung, mit denen Autofahrer den Parkschein online kaufen können. Sie müssen dann am Parkscheinautomat keine Papierquittung mehr ziehen, weil die Berechtigung zum Parken auf dem Server des Anbieters gespeichert wird.

Kommt ein Kontrolleur vorbei, kann er auf diese gespeicherten Daten zugreifen und überprüfen, ob ein Online-Parkschein erworben wurde. Eine enge Zusammenarbeit zwischen App-Provider und den zuständigen Ordnungsämtern ist somit Voraussetzung für dieses Verfahren.

Das genaue Vorgehen unterscheidet sich je nach App. Bei vielen Anbietern müssen Sie sich zunächst als Kunde registrieren. Mitunter erhalten Sie dann eine Vignette für Ihre Windschutzscheibe, die den Beamten anzeigt, welchen Dienst zum Online-Parken Sie nutzen. Einige Betreiber bieten Kunden, die über kein Smartphone verfügen, auch die Möglichkeit, den Parkschein per Anruf oder SMS zu lösen.

Der Vorteil beim Online-Parkschein ist der, dass in der Regel zu Anfang des Parkvorgangs keine Parkdauer angegeben werden muss, wie es beim Parkscheinautomat der Fall ist. Stattdessen können Nutzer nach ihrer Rückkehr zum Auto den Parkvorgang per App beenden, womit die tatsächliche Parkdauer minutengenau erfasst wird. Die Parkgebühr wird anschließend vom Konto des Kunden abgebucht oder taucht auf der Handyrechnung auf. Dadurch bezahlen Sie beim Online-Parkschein wirklich nur für die Zeit, die Sie tatsächlich auch geparkt haben.

Allerdings fallen für den Online-Parkschein meist weitere Kosten an als nur die Parkgebühr. Je nach Anbieter müssen Sie pro Vorgang zusätzlich mit 10 bis 50 Cent Bearbeitungsgebühr rechnen.

Kann der Online-Parkschein ablaufen?

Auf vielen gebührenpflichtigen Parkplätzen herrscht eine Höchstparkdauer. Viele Anbieter von Parkschein-Apps verfahren diesbezüglich so, dass der Kunde automatisch ausgeloggt wird, sobald er die Höchstparkdauer überschritten hat. Ab dann gilt sein Online-Parkschein als abgelaufen und er parkt unbefugt auf dem Parkplatz.

Parken mit abgelaufenem Parkschein: Teurer als ganz ohne Parkschein?

Parkschein abgelaufen: Welche Kosten erwartet Autofahrer, wenn sie erwischt werden?
Parkschein abgelaufen: Welche Kosten erwartet Autofahrer, wenn sie erwischt werden?

Ob auf dem Handy oder auf Papier: Ein abgelaufener Parkschein wird zunächst einmal genauso behandelt wie ein nicht existenter Parkschein. Es droht also prinzipiell das gleiche Verwarngeld (im Volksmund oft fälschlich bezeichnet als „Bußgeld"), wenn der Parkschein überzogen wurde, wie beim Parken ganz ohne Parkschein.

Trotzdem kann es passieren, dass ein Beamter ein unterschiedliches Verwarngeld für einen abgelaufenen Parkschein und für das Parken ohne Parkschein verhängt. Woran liegt das? Die Höhe des Verwarngelds auf dem Strafzettel richtet sich danach, wie lange das Auto ungültig geparkt wurde. Dies können Sie dem Bußgeldkatalog am Anfang dieses Ratgebers entnehmen.

Da auf dem abgelaufenen Parkschein die Parkdauer genau angegeben ist, kann der Beamte bei einer Kontrolle ablesen, wann das Ticket abgelaufen ist und wie viele Minuten das Auto seitdem unbefugt dort parkt. Bei einer Überschreitung der Parkdauer von max. einer halben Stunde sind 20 Euro fällig, bei 31 bis 60 Minuten sind es 25 Euro, bei bis zu 2 Stunden fallen 30 Euro an etc.

Liegt hingegen überhaupt kein Parkschein im Fahrzeug, weiß der Beamte zwar, dass es unberechtigt abgestellt wurde, aber eben nicht wie lange. In diesem Fall muss er von dem geringstmöglichen Verstoß ausgehen – unbefugtes Parken von bis zu 30 Minuten – und ein Verwarngeld von 20 Euro verhängen. Kommt er allerdings später am Tag erneut an dem Parkplatz vorbei und das Auto ohne Parkschein steht immer noch dort, kann er ein neues Knöllchen ausstellen und die Dauer des unbefugten Parkens entsprechend erhöhen. Dies geht dann auch mit einem höheren Verwarngeld einher.

Was ist zu tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

Ist der Automat kaputt und Sie können keinen Parkschein kaufen, müssen Sie stattdessen die Parkscheibe nutzen.
Ist der Automat kaputt und Sie können keinen Parkschein kaufen, müssen Sie stattdessen die Parkscheibe nutzen.

Wenn Sie keine Parkschein-App nutzen, bleibt Ihnen nur der Parkscheinautomat, um Ihre Parkgebühr zu zahlen. Sollte dieser allerdings defekt sein, können Sie natürlich auch keinen Parkschein ziehen.

In diesem Fall muss die Parkscheibe herhalten. Stellen Sie sie auf den Beginn Ihrer Parkdauer ein und legen Sie sie gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Denken Sie daran, die Zeitangabe immer auf die folgende halbe bzw. ganze Stunde aufzurunden: Bei einer Ankunft um 13.15 müssen Sie die Parkuhr z. B. auf 13.30 Uhr einstellen.

Sie dürfen Ihren Parkschein auch weitergeben

Wenn Sie früher als gedacht zu Ihrem Auto zurückkehren, ist Ihr Parkschein noch eine Weile gültig, obwohl Sie ihn gar nicht mehr brauchen. Da Sie die bereits bezahlte Gebühr nicht zurückfordern können, möchten Sie den Parkschein vielleicht lieber an einen anderen Autofahrer verschenken, statt ihn einfach wegzuschmeißen. Dies ist tatsächlich erlaubt. In diesem Fall darf der Beschenkte den Parkschein für die noch verbleibende Parkdauer für sich nutzen.

FAQ: Parkschein

Was muss ich tun, wenn der Parkscheinautomat kaputt ist?

Können Sie die Parkgebühr nicht zahlen, weil der Automat defekt ist, müssen Sie stattdessen Ihre Parkscheibe ins Auto legen.

Ist es erlaubt, meinen Parkschein weiterzugeben, wenn er noch gültig ist?

Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, den Parkschein weiterzugeben.

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Parkschein – Alle Infos zur Quittung für die Parkgebühr

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Wie Lange Darf Man Ohne Parkschein Parken

Source: https://www.bussgeld-info.de/parkschein/

Posted by: windomdediatesons.blogspot.com

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